Sie haben Ärger mit einer wettbewerbsrechtliche Abmahnung?
Behalten Sie einen kühlen Kopf, wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben. Auch wenn die Frist zur Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung kurz gesetzt ist: Unterschreiben Sie eine solche niemals vorschnell.
In den meisten Fällen wollen Abmahner ein umfassenderes Verbot, als ihnen das Gesetz gewähren würde. Die Folge: Eine Vertragsstrafe wird künftig auch dann fällig, wenn eine Handlung gar nicht gegen Wettbewerbsrecht verstößt.
Selbst wenn der Vorwurf in der Abmahnung berechtigt ist: Durch bestimmte Strategien lassen sich Kosten und Risiken verringern. Beispielsweise kann die Unterlassungserklärung abgeändert abgegeben und das Prozessrisiko auf den "kleinen Gebührenprozess" verlagert werden. Die Einschaltung eines erfahrenenen und spezialisierten Fachanwalts kann Ihnen hier viel Geld ersparen.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Thomas Seifried
Speziell für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht, Werberecht, Markenrecht, Domainrecht und Urheberrecht und bei populären Fallstricken im Werberecht helfen Ihnen unsere beliebten kostenlosen Ebooks "Abgemahnt? Die Erste-Hilfe-Taschenfibel" und "Rechtssicher werben".




