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Zeugnis
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit enthalten. Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer verlangen, dass sich das Zeugnis auch auf die Leistung und das Verhalten im Arbeitsverhältnis erstreckt. Dem Arbeitgeber steht ein Beurteilungsspielraum zu, welche positiven und negativen Leistungen und Eigenschaften des Arbeitnehmers er betont oder vernachlässigt. Der Anspruch auf Erteilung oder eine Berichtigung des Zeugnisses kann durch Klage verfolgt werden. Ein sog. Zwischenzeugnis ist einem Arbeitnehmer auf Wunsch oder dann zu erteilen, wenn ein berechtigtes Interesse hieran besteht. Ein solches Interesse wird insbesondere bejaht bei einer in Aussicht gestellten Kündigung, bei einem beabsichtigten Stellenwechsel, bei Änderungen im Arbeitsbereich, bei einem Vorgesetztenwechsel oder bei längerer Arbeitsunterbrechung.