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Vertragsstrafe
In der betrieblichen Praxis werden Vertragsstrafen oft für den Fall vereinbart, dass ein Arbeitnehmer die Arbeit vertragswidrig nicht aufnimmt, das Arbeitsverhältnis grundlos ohne Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist auflöst oder der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis zu Recht aus einem wichtigen Grund außerordentlich kündigt. Vertragsstrafen sind nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit zulässig. Sie unterliegen allerdings strengen gesetzlichen Schranken und sind oftmals umwirksam.