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Glossar


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Urlaub
Anspruch auf Erholungsurlaub haben alle Arbeitnehmer und die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Der Urlaubsanspruch entsteht erstmalig nach Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt jährlich bei einer 6-Tagewoche 24 Werktage und bei einer 5-Tagewoche mindestens 20 Werktage. Schwerbehinderte haben einen zusätzlichen Anspruch von 5 Arbeitstagen. Der Urlaubanspruch erlischt entweder am Jahresende, spätestens am Ende des gesetzlichen Übertragungszeitraums am 31. März des Folgejahres. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden, ist er im Umfang des nicht genommenen Urlaubs abzugelten.