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Teilzeitanspruch
§ 8 Teilzeit- und Befristungsgesetz begründet einen gesetzlichen Anspruch auf Reduzierung der Arbeitszeit. Der Wunsch nach Herabsetzung und deren Umfang sind fristgebunden geltendzumachen. Der Arbeitgeber hat sodann mit dem Arbeitnehmer die Angelegenheit mit dem Ziel zu erörtern, die Verringerung zu vereinbaren und die Arbeitszeit einvernehmlich zu verteilen. Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. Weitere Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Der Arbeitgeber kann den Anspruch nur ablehnen, wenn "betriebliche Gründe" entgegenstehen.