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Nebentätigkeit
Hierunter versteht man die Tätigkeit eines Arbeitnehmers außerhalb seines Hauptarbeitsverhältnisses. Erfolgt die Nebentätigkeit in einem weiteren Arbeitsverhältnis, gelten für dieses Arbeitsverhältnis die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und Grundsätze. Eine Nebentätigkeit ist verboten, wenn im Arbeitsvertrag ein solches Verbot aufgenommen worden ist und der Arbeitgeber hieran ein berechtigtes Interesse hat. Daneben kann auch ein zusätzliches Wettbewerbsverbot (siehe dort) einschlägig sein. Bei Verstößen des Arbeitnehmers kommen eine Abmahnung oder eine verhaltensbedingte Kündigung in Betracht.