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Leitende Angestellte
Leitende Angestellte unterscheiden sich von den übrigen Arbeitnehmern, dass sie für das Unternehmen oder den Betrieb des Unternehmens unter eigener Verantwortung typische Unternehmerfunktionen mit einem erheblichen Entscheidungsspielraum wahrnehmen. Aus der herausragenden Stellung folgt auch, dass an personen- oder verhaltensbedingte Gründe für eine ordentliche Kündigung bzw. an den wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung geringere Anforderungen zu stellen sind. Das Betriebsverfassungsgesetz findet für leitende Angestellte keine Anwendung, so dass beispielsweise vor Ausspruch einer Kündigung der Betriebsrat nicht angehört werden muss. Ob ein Arbeitnehmer ein leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist, ist häufig Gegenstand gerichtlicher Streitigkeiten. Auch im Hinblick auf den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes gelten für leitende Angestellte andere Regelungen.