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Glossar


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Kündigungsschutz
Der so genannte "allgemeine Kündigungsschutz" ist der Kündigungsschutz aller Arbeitnehmer nach dem Kündigungsschutzgesetz. Unter diesen Kündigungsschutz fallen in der Regel sämtliche Arbeitnehmer, die länger als 6 Monate bei ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und in einem Betrieb arbeiten, in dem in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer tätig sind. Hatte das Arbeitsverhältnis vor dem 31.12.2003 begonnen, gilt der allgemeine Kündigungsschutz des KschG auch, wenn am 31.12.2003 in dem Betrieb mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt waren. Unter "besonderen Kündigungsschutz" versteht man den darüber hinausgehenden Schutz einzelner Gruppen, wie z.B. Mitglieder des Betriebsrats, Schwangere, Mitarbeiter in Elternzeit oder Schwerbehinderte.