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Glossar


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Kündigung
Die Kündigung ist das häufigste Mittel, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Unter einer Kündigung versteht man eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die das Arbeitsverhältnis unmittelbar für die Zukunft oder sofort nach Ablauf einer bestimmten Frist beenden soll. Mit einer außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort, d.h. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, beendet. Mit der ordentlichen Kündigung wird das Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der Kündigungsfrist fristgerecht beendet. Durch eine Änderungskündigung versucht der Arbeitgeber, eine Veränderung der Arbeitsbedingungen zu seinen Gunsten herbeizuführen. Hierzu kündigt er das Beschäftigungsverhältnis und bietet gleichzeitig für die Zeit nach Ablauf der Kündigungsfrist ein neues Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen an. Nach Maßgabe des § 623 BGB hat eine Kündigung schriftlich zu erfolgen. Mündliche Kündigungen sind in der Regel unwirksam.