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Kündigung, außerordentliche
Eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist nur zulässig, wenn ein so genannter "wichtiger Grund" vorliegt. Hierfür müssen Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Dies gilt gleichermaßen für die durch einen Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer ausgesprochenen Kündigung. Eine Begründung der außerordentlichen Kündigung ist für ihre Wirksamkeit grundsätzlich nicht erforderlich. Von Bedeutung ist die zweiwöchige Ausschlussfrist, wonach eine außerordentliche Kündigung nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen, nachdem der Kündigende von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt hat, erfolgen kann.