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Glossar


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GmbH
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Person des Provatrechts mit körperschaftlicher Organisation, d.h. sie ist vom Bestand ihrer Mitglieder (Gesellschafter) unabhängig und ist eine eigene Organisation mit eigenem Namen und Gesellschaftsvermögen. Vorwiegend aus dem GmbH-Gesetz (GmbHG) und dem Handelsgesetzbuch (HGB) ergeben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. Stammkapital, Stammeinlage, Geschäftsanteil, Firma, Geschäftsführung und Vertretung etc. Die GmbH hat zwei notwendige Organe: Den oder die Geschäftsführer, der zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft befugt ist und die Gesellschafterversammlung als Gesamtheit aller Gesellschafter, die für die interne Willensbildung der GmbH zuständig ist.