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Freistellung von der Arbeit
Eine Freistellung bewirkt eine einseitige oder beidseitige Aufhebung der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten und der Arbeitgeber nicht mehr das Gehalt zahlen muss. Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Freistellung kann sich entweder aus Gesetz, aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen, aus tariflichen Regelungen oder aus arbeitsvertraglichen Vereinbarungen ergeben. In der Praxis von großer Bedeutung sind arbeitgeberseitige Freistellungen nach Ausspruch einer Kündigung. Solche Freistellungen sind in der Regel problematisch, da der Arbeitnehmer einen verfassungsrechtlich gewährleisteten Anspruch auf Beschäftigung während des Arbeitsverhältnisses hat. Ein Arbeitnehmer kann daher im Wege einer einstweiligen Verfügung seine Beschäftigung einklagen.