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Entgeltfortzahlung
Unter diesem Begriff versteht man die Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfalle und an Feiertagen. Voraussetzung einer Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfalle ist eine unverschuldete Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer hat bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung, die bei der maßgebenden regulären Arbeitszeit angefallen wäre. Bei einer leistungsbezogenen Vergütung (z.B. Provisionsabhängigkeit) ist von dem in dem Erkrankungszeitraum erzielbaren Durchschnittsverdienst auszugehen. Das Entgelt wird für die Dauer der Erkrankung, maximal für 6 Wochen geleistet. Dauert die Erkrankung länger als 6 Wochen, erhält der Arbeitnehmer Krankengeld von der Krankenkasse. Fällt die Arbeit infolge eines gesetzlichen Feiertages aus, hat der Arbeitnehmer ebenfalls Anspruch auf Vergütungsfortzahlung.