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Elternzeit
Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) soll erwerbstätigen Eltern die Betreuung und Erziehung des Kindes erleichtern. Arbeitnehmer haben gegen den Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Durch die Inanspruchnahme der Elternzeit wird der Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht berührt. Der Anspruch auf Elternzeit umfasst den Zeitraum bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes. Ein Anteil der Elternzeit von bis zu 12 Monaten kann mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahres übertragen werden. Das Gesetz lässt eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Stunden pro Woche während der Elternzeit zu.