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Einigungsstelle
Die Einigungsstelle hat die Funktion einer innerbetrieblichen Schlichtungsstelle. Scheitern Verhandlungen zwischen dem Arbeitgeber und Betriebsrat über streitige Fragen, kann in bestimmten Fällen die Einigungsstelle angerufen werden. Die Einigungsstelle beschäftigt sich regelmäßig mit so genannten Regelungsstreitigkeiten, wie z.B. Regelungen über die betriebliche Arbeitszeit, betriebliche Ordnungsmaßnahmen oder Sozialeinrichtungen. Die Einigungsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden und der gleichen Anzahl von Beisitzern, die von Arbeitgeber und Betriebsrat gestellt werden. Die Kosten der Einigungsstelle trägt der Arbeitgeber.