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Eingruppierung
Eine Eingruppierung ist die Einstufung eines Mitarbeiters in eine bestimmte tarifliche oder betriebliche Lohn- oder Vergütungsgruppe. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Eingruppierung vorzunehmen, wenn die vom Arbeitnehmer zu verrichtende Tätigkeit von einer im Betrieb anzuwendenden Lohn- oder Gehaltsgruppenordnung erfasst wird. Die Eingruppierung richtet sich dann nach den in der Vergütungsordnung vorgesehenen Tätigkeitsmerkmalen. Gem. § 99 BetrVG hat der Betriebsrat bei jeder Eingruppierungsentscheidung ein Mitbestimmungsrecht. Ist der Arbeitnehmer nach einer bestimmten Vergütungsgruppe bezahlt worden und ist der Arbeitgeber der Auffassung, dass der Arbeitnehmer zu hoch eingruppiert worden ist, kann der Arbeitgeber eine Korrektur nur durch eine entsprechende Änderungskündigung herbeiführen.