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Diskriminierung
Diskriminierungen bzw. Ungleichbehandlungen sind im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ohne sachliche Rechtfertigung, die den rechtlichen Anforderungen entsprechen muss, unzulässig. Seit 2006 gibt es diesbezüglich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches einen Schutz vor Benachteiligungen aus Gründen der Rasse wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität gewährt. Der Geltungsbereich umfasst sowohl das Bewerbungsverfahren, die Einstellung, die Arbeitsbedingungen, den beruflichen Aufstieg und die Entlassungsbedingungen eines Arbeitnehmers. Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen sind Ungleichbehandlungen/Diskriminierungen zulässig.