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Glossar


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Betriebsvereinbarung
Durch eine Betriebsvereinbarung regeln und gestalten der Arbeitgeber und der Betriebsrat die betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Ordnung des Betriebes sowie die individuellen Rechtsbeziehungen zwischen den Arbeitnehmern und dem Arbeitgeber. Grundsätzlich können alle materiellen und formellen Arbeitsbedingungen Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Betriebsvereinbarungen gelten in dem Betrieb, für den sie abgeschlossen wurden. Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen gelten daher unternehmens- bzw. konzernweit. Aufgrund des so genannten Günstigkeitsprinzips verdrängen Betriebsvereinbarungen nur solche arbeitsvertraglichen Regelungen, die für den Arbeitnehmer ungünstiger sind.