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Glossar


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Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das Interessenvertretungsorgan der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene. Die Größe des Betriebsrats richtet sich nach der Zahl der Arbeitnehmer eines Betriebes. Jeder mehrköpfige Betriebsrat muss einen Betriebsratsvorsitzenden und einen Stellvertreter wählen. Neben den betriebsverfassungsrechtlichen Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten treffen den Betriebsrat Überwachungs- und Beratungsaufgaben.