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Betriebliche Übung
Als betriebliche Übung bezeichnet man die regelmäßige Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers, aus denen die Arbeitnehmer schließen können, dass ihnen die aufgrund dieser Verhaltensweise gewährten Leistungen oder Vergünstigungen auch künftig auf Dauer gewährt werden sollen. Eine bestehende betriebliche Übung kann nach der Rechtsprechung durch eine neue, für den Arbeitnehmer ungünstigere betriebliche Übung abgelöst werden. Daneben ist auch eine einvernehmliche Vertragsänderung oder eine Kündigung bezw. Änderungskündigung des Einzelarbeitsverhältnisses zur Beendigung der betrieblichen Übung geeignet.