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Berechtigungsanfrage
Die Berechtigungsanfrage ist eine im Vergleich zur Abmahnung mildere Form des Schreibens an einen potenziellen Verletzer eines gewerblichen Schutzrechts. Mit ihr wird lediglich angefragt, wodurch sich ein Nutzer eines Rechts berechtigt fühlt. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung wird nicht gefordert. Eine Berechtigungsanfrage kann im Gegensatz zur unberechtigten Abmahnung keine Schadensersatzanspüche oder die Gefahr einer negativen Feststellungsklage auslösen. Sie empfiehlt sich bei nicht eingetragenen Schutzrechten (Urheberrecht, nicht eingetragenes europäisches Geschmacksmusterrecht) oder bei zwar eingetragenen, aber ungeprüften Schutzrechten (nationales Geschmacksmuster, eingetragenes europäisches Geschmacksmuster, Gebrauchsmuster).