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Ausschlussfrist
Ausschlussfristen werden regelmäßig in Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen vereinbart. Sie dienen der Klarheit bei der Abwicklung von Arbeitsverhältnissen, da ein bestehendes Recht verfällt, wenn es nicht innerhalb der Frist geltend gemacht wird. Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen sind unwirksam, wenn sie in den schriftlichen Arbeitsvertrag ohne besonderen Hinweis und ohne drucktechnische Hervorhebung unter falscher oder missverständlicher Überschrift eingeordnet werden. In Formulararbeitsverträgen vereinbarte einstufige Ausschlussfristen sind unwirksam, wenn sie die Geltendmachung von Ansprüchen in einer kürzeren Frist als drei Monate verlangen. Tarifliche Ausschlussfristen laufen auch, wenn sie den Parteien unbekannt sind.