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Aufhebungsvertrag/Abwicklungsvereinbarung
Durch einen Aufhebungsvertrag beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer kurzfristig, flexibel und aus Sicht des Arbeitgebers relativ Risiko frei das Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis kann ohne Einhaltung von Kündigungsfristen beendet werden. Allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz greifen nicht, der Betriebsrat muss vor Abschluss nicht beteiligt werden und der Arbeitnehmer kann unter Umständen sehr schnell eine anderweitige Beschäftigung aufnehmen. Aufhebungsverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit einer Abwicklungsvereinbarung können - in der Regel nach Ausspruch einer arbeitgeberseitigen Kündigung - die bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses offenen und streitigen Ansprüche geregelt werden. Hat eine Drohung des Arbeitgebers mit einer Kündigung den Arbeitnehmer zum Abschluss des Aufhebungsvertrages bewegt, ist eine Anfechtung des Vertrages wegen einer widerrechtlichen Drohung denkbar.