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AT-Angestellte
AT-Angestellte sind Angestellte, die aufgrund ihrer Tätigkeitsmerkmale oder der Bezahlung nicht mehr unter den Geltungsbereich des einschlägigen Tarifvertrages fallen. Ein AT-Angestellter hat aufgrund der Nichtanwendbarkeit des einschlägigen Tarifvertrages eine gewisse Sonderstellung, da die in dem Tarifvertrag geregelten Arbeitsbedingungen für den Angestellten nicht gelten. Es besteht daher bei AT-Angestellten ein erhöhter Regelungsbedarf im Einzelarbeitsvertrag.