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Glossar


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Arbeitsvertrag
Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Abschluss, den Inhalt und die Form eines Arbeitsvertrages frei verhandeln, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Vorschriften, Bestimmungen eines Tarifvertrages oder einer Betriebsvereinbarung entgegenstehen. Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung von Arbeit unter Leitung und nach Weisung des Arbeitgebers verpflichtet. Gleichzeitig verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.