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Arbeitnehmerhaftung
Zum Bereich der Arbeitnehmerhaftung gehören die Schlechtleistung, die Schädigung von Personen sowie die Vernachlässigung sonstiger mit der Arbeitsleistung im Zusammenhang stehender Pflichten. Im Bereich der Arbeitnehmerhaftung gelten richterrechtlich entwickelte Grundsätze über den innerbetrieblichen Schadensausgleich. Die Haftung des Arbeitnehmers ist abhängig vom Grad des Verschuldens. In der Regel trifft den Arbeitnehmer bei leichtester Fahrlässigkeit keine Haftung, bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilige Haftung und bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz die volle Haftung.