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Arbeitnehmererfindung
Grundsätzlich stehen alle Arbeitsergebnisse des Arbeitnehmers entschädigungslos dem Arbeitgeber zu. Hingegen schützt das Patentrecht den Erfinder und weist ihm die Nutzungsrechte zu. Dieser Widerspruch wird durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz gelöst werden. Für den Arbeitgeber begründet es ein umfassendes Aneignungs- und Verwertungsrecht an der Erfindung, während der Arbeitnehmer als Erfinder einen Ausgleich für die Erfindung erhalten soll.