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Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrages im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist. Die Feststellung der Arbeitnehmereigenschaft kann durch Erhebung einer entsprechenden Klage beim Arbeitsgericht erfolgen. Bedeutung hat die Arbeitnehmereigenschaft insbesondere für die Frage, ob für den Betroffenen Arbeitnehmerschutzrecht (wie z.B. Kündigungsschutz) anwendbar ist. Organmitglieder juristischer Personen zählen im Arbeitsrecht nicht zu Arbeitnehmern.