Home
Kanzlei
Rechtsanwälte
Rechtsgebiete
Anfahrt
Kostenlose Ebooks
Veröffentlichungen/Seminare/Vorträge
Glossar
Nützliche Links
Glossar
Alle
0-9
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
XY
Z
Änderungskündigung
In dem arbeitsvertraglich vorgegebenen Rahmen können Arbeitsbedingungen durch einseitige Weisung des Arbeitgebers geändert werden. Soll der arbeitsvertraglich vorgegebenen Rahmen erweitert werden und finden die Vertragsparteien kein Einvernehmen über eine Änderung, kann der Arbeitgeber nur mit Hilfe einer Änderungskündigung die Neuregelungen aussprechen. Ist die Änderungskündigung wirksam, führt sie zur einseitigen Änderung des Arbeitsvertrages. Die Änderungskündigung hat Vorrang vor einer Beendigungskündigung. Nach Ausspruch der Änderungskündigung hat der Arbeitnehmer drei Möglichkeiten der Reaktion: Annahme der geänderten Arbeitsbedingungen, Annahme unter Vorbehalt und Ablehnung des Änderungsangebotes. Von der Reaktion des Arbeitnehmers hängen dann die weiteren gerichtlichen Vorgehensweisen ab.