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Abmahnung im Arbeitsrecht
Durch die gesetzlich nicht geregelte Abmahnung rügt ein Vertragspartner des Arbeitsverhältnisses konkretes Fehlverhalten und warnt mit der Androhung einer Kündigung vor weiteren Vertragsverstößen. Eine Abmahnung ist Wirksamkeitsvoraussetzung für die auf vertragswidriges Verhalten gestützte einseitige Auflösung oder Abänderung von Arbeitsverhältnissen. Fehlt eine erforderliche Abmahnung, können die personellen Maßnahmen allein deshalb unwirksam sein. Nur in seltenen Ausnahmefällen z.B. bei ganz schweren Pflichtverletzungen, deren Rechtswidrigkeit für den Arbeitnehmer ohne weiteres erkennbar und bei denen eine Hinnahme des Verhaltens durch den Arbeitgeber offensichtlich ausgeschlossen ist, ist eine Abmahnung entbehrlich.